Haus- ordnung

  • Den Anordnungen des Gaswerk-Personals ist im Gaswerk und auf dem Gaswerk-Areal Folge zu leisten.
  • Das Gaswerk-Personal ist berechtigt von jedem Gast einen Ausweis zu verlangen.
  • Im Gaswerk herrscht Rauchverbot.
  • Getränke dürfen nur in Bechern nach draussen genommen werden.
  • Für die frei stehenden Garderobenständer wird nicht gehaftet
  • Sachbeschädigungen werden geahndet
  • Das Gaswerk befindet sich in einer Wohnzone. Ruhe vor dem Haus!
  • Bei Verstössen gegen die Hausordnung droht Rauswurf und Lokalverbot
  • Jugendliche unter 16 Jahren müssen im Gaswerk in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sein
 
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