Haus- ordnung
- Den Anordnungen des Gaswerk-Personals ist im Gaswerk und auf dem Gaswerk-Areal Folge zu leisten.
- Das Gaswerk-Personal ist berechtigt von jedem Gast einen Ausweis zu verlangen.
- Im Gaswerk herrscht Rauchverbot.
- Getränke dürfen nur in Bechern nach draussen genommen werden.
- Für die frei stehenden Garderobenständer wird nicht gehaftet
- Sachbeschädigungen werden geahndet
- Das Gaswerk befindet sich in einer Wohnzone. Ruhe vor dem Haus!
- Bei Verstössen gegen die Hausordnung droht Rauswurf und Lokalverbot
- Jugendliche unter 16 Jahren müssen im Gaswerk in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sein

