Hausordnung

Bei uns sind alle Gäste willkommen, die sich an unsere Regeln und Gepflogenheiten halten. Mit dem Betreten unseres Areals akzeptieren alle Gäste die Hausordnung.

  • Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet (Ausnahme Jugendveranstaltungen). 
  • Das Personal ist berechtigt von jedem Gast einen amtlichen und gültigen Ausweis zu verlangen. Ohne entsprechenden Ausweis kann der Eintritt verweigert werden. 
  • Das Personal ist berechtigt Jacken und Taschen zu kontrollieren. Das Mitführen von gefährlichen oder verbotenen Gegenständen, sowie Tieren ist nicht erlaubt. Das Gaswerk Kulturzentrum behält sich vor, einzelne Gegenstände einzuziehen oder einem fehlbaren Gast den Zutritt zu verweigern. Nicht zulässig sind Waffen, Pyrotechnik und Getränke, wie auch leere Getränkeflaschen. 
  • Es werden keinerlei Formen von Übergriff oder Diskriminierung geduldet*: Verbale und non-verbale Äusserungen (Kleider, Schmuck, Tattoos, Gesten, usw.) von rassistischem, nationalistischem, sexistischen und queerfeindlichem Gedankengut. Gewalt, Diebstahl, Beschädigungen, Beleidigungen und gesetzeswidrige Handlungen werden nicht toleriert. 
  • Für die Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 
  • Das Gaswerk Kulturzentrum befindet sich in einer Wohnzone. Die Gäste haben dies zu berücksichtigen und sich draussen ruhig zu verhalten. 
  • Getränke dürfen nicht nach draussen genommen werden. 
  • Im Gaswerk Kulturzentrum gilt Rauchverbot (inkl. jegliche Art von E-Zigaretten). 
  • Durch Besucher:innen fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden, werden entsprechend in Rechnung gestellt
  • Die Haftung für Unfälle jeglicher Art wird abgelehnt. 
  • Bei Medizinische Notfällen wird im Ermessen des anwesenden Personals, insbesondere der Produktionsleitung, die Ambulanz angefordert. 
  • Bei strafrechtlich relevanten Handlungen behalten wir uns eine polizeiliche Anzeige vor. Für entstandene Umtriebe und Aufwände wird eine pauschale Entschädigung von Fr. 100.00 in Rechnung gestellt. 

 Mit dem Betreten unseres Areals akzeptieren alle Gäste die Bedingungen der Hausordnung. Wer gegen die Hausordnung verstösst oder sich nicht an die Anweisungen des Personals hält, kann mit einem Verweis der Veranstaltung (Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises) oder einem Hausverbot belegt werden.

*Ein entsprechendes Awareness-Konzept liegt vor. Hier eine Übersicht.